Das eidgenössische Parlament wird sich gegen den Willen des Bundesrats mit dem Zweitwohnungsgesetz beschäftigen. Während die Kantone im flachen Mittelland vom Zweitwohnungsgesetz kaum betroffen sind, leiden die Berg- als Ferienkantone darunter. Das Gesetz verunmöglicht nicht nur den Bau neuer Zweitwohnungen auf Kulturland. Es erschwert auch Sanierung oder Wiederaufbau von Altbauten der einheimischen Bevölkerung. So dürfen in Graubünden nur noch im Flachland – im Rheintal, Domleschg und unteren Misox – Zweitwohnungen gebaut werden. In fast allen anderen Gemeinden kommt das Gesetz zur Anwendung. Lesen Sie mehr: