Zweitwohnungsgesetz: Lockerungen für altrechtliche Wohnungen

Per 1. Oktober erfährt das Zweitwohnungsgesetz eine Lockerung: Bislang durften sogenannte altrechtliche Wohnungen im Rahmen eines Umbaus zwar um 30% vergrössert werden, aber es durfte dabei keine zweite Wohnung entstehen. Ab Oktober ist dies nun möglich. Lesen Sie mehr: https://www.baublatt.ch/kommunal/zweitwohnungsgesetz-lockerungen-fuer-altrechtliche-wohnungen-36480