Ausnahme für alte Bauten

Die Neunutzung altrechtlicher Bauten soll nicht durch das Zweitwohnungsgesetz behindert werden.
Die Vorgaben für Hausumbauten in Berggebieten sollen gelockert und das Zweitwohnungsgesetz entsprechend angepasst werden. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Lesen Sie mehr: