Der Bundesrat will das Zweitwohnungsgesetz nicht lockern, um das Leben in den Bergen zu erleichtern.
Zumindest die Kommission des Nationalrats unterstützt jetzt eine solche Initiative von Martin Candinas. Im Mai 2020 fällte das Bundesgericht ein für die peripheren Regionen schwerwiegendes Leiturteil zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG). Seither dürfen in den allermeisten Bündner Bergtälern nicht mehr nur keine neuen Zweitwohnungen mehr erstellt werden (siehe Grafik). Auch der Ersatz der altrechtlichen Erstwohnungen – jene, die vor 11. März 2012 gebaut wurden, – wird nun ganz streng beurteilt. Lesen Sie mehr: