Mit einer Interpellation will Nationalrat Martin Candinas eine Revision des Jagdgesetzes anstossen. Das kritisiert der Verein Wildtierschutz. Der aktuellen eidgenössischen Jagdverordnung kann Mitte Nationalrat Martin Candinas nichts abgewinnen. Der Bund hat mit dieser neuen Verordnung die Latte für Wolfabschüsse tiefer gesetzt: Neu kann seit 15. Juli ein Wolf erlegt werden, wenn er zehn – anstatt
wie bis anhin 15 – Nutztiere aus einer geschützten Herde gerissen hat. Lesen Sie mehr: