Während meines Jahres als Nationalratspräsident beantworte ich in meiner Kolumne Fragen, die mir immer wieder gestellt werden. Heute möchte ich aufzeigen, wie die Parlamentsverwaltung und die Leitung des Parlaments funktionieren. Die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung liegt in der Zuständigkeit der Verwaltungsdelegation. Diese setzt sich aus je drei Mitgliedern des National- und des Ständerats zusammen – in der Regel sind dies die Präsidenten und die ersten sowie zweiten Vizepräsidenten beider Räte. Lesen Sie mehr: