Nach dem Willen des Nationalrats sollen Wohngebäude, die vor März 2012 gebaut worden sind, neu bei einem Abbruch und Wiederaufbau erweitert werden dürfen. Der Nationalrat will die Beschränkungen des
Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngebäude, die vor dem Ja
zur Zweitwohnungsinitiative gebaut worden sind, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert werden dürfen. Lesen Sie mehr: